Katzenbuckel Therme Waldbrunn

Seitenbereiche

Navigation

Seiteninhalt

Bitte halten Sie sich daran!

§ 1 Allgemeines

1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades einschließlich des Einganges und der Außenanlagen.

2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Gast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.

3. Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

4. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

5. Das Rauchen ist in allen Räumen des Bades verboten. Im Freien sind die bereitgestellten Aschenbecher zu benutzen. Die Liegewiese ist von Zigarettenresten freizuhalten.

6. Im Umkleide-, Sanitär-, Sauna- und Badebereich ist das Benutzen von Behältern aus Glas und Porzellan (Flaschen, Gläser, Teller, Tassen usw.) grundsätzlich verboten, lediglich in der Bewirtungszone des Bades dürfen Gefäße aus Porzellan verwendet werden.

7. Das Aufsichtspersonal und weitere Beauftragte (Servicekräfte) des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können aus dem gesamten Bade- und Saunabereich verwiesen und von dessen Besuch ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

8. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

9. Den Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.

10. Das Fotografieren und Filmen auf dem Gelände und im Gebäude der Katzenbuckel-Therme ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.

§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt

1. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekanntgegeben. Eingangsschluss ist 60 Minuten vor Betriebsende (Ende der Öffnungszeit). Die Bade- und die Saunazeit ist 15 Minuten vor Betriebsschluss (Schließung des Bades) zu beenden. Die Gäste müssen das Gebäude bei Betriebsschluss verlassen haben.

2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z. B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.

3. Der Zutritt ist nicht gestattet a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, b) Personen, die Tiere mit sich führen, c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden, d) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.

4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

5. Für Kinder unter 7 Jahren ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich.

6. Jeder Gast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein. Die jeweils gültige Entgeltordnung ist Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.

7. Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt.

§ 3 Haftung

1. Die Gäste benutzen die Einrichtungen der Katzenbuckel-Therme auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften –außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit- nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Gastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.

3. Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Beträge sind in der gültigen Preisliste aufgeführt.

§ 4 Benutzung des Bades

1. Die mit dem Eintrittspreis gelöste Badezeit schließt die Zeit für Aus- und Ankleiden mit ein. Bei Überschreiten der Badezeit besteht Nachzahlungspflicht.

2. Der Gast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes und Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Für verlorene Schlüssel (u.ä.) sind vor Aushändigung der Kleidung 30,-- € zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung der Kleidung das Eigentum an den Sachen nachzuweisen. Der Verlierer erhält den Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird.

3. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badepersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.

4. Vor Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden.

5. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

6. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in Badekleidung gestattet.

7. Die von uns angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.

8. Die Benutzung der Startblöcke ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass a) der Sprungbereich frei ist, b) nur eine Person den Startblock betritt. Kindern mit Schwimmflügel und ähnlichen Auftriebsgegenständen ist das Springen vom Startblock untersagt. Das Unterschwimmen des Springbereichs bei Freigabe der Sprunganlage ist ebenfalls untersagt.

9. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt, ebenso das Rennen auf dem Beckenumgang.

10. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

11. Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung von Luftmatratzen, Reifen und anderen großen Spielgeräten in allen Becken nicht gestattet.

12. Im Außenbecken, Schwimmerbecken und Ruhepool sind alle Ballspiele verboten, im Fitnessbecken ist das Ballspielen nur mit aufblasbaren Wasserbällen erlaubt.

13. Das Lärmen und die Belästigung anderer Badegäste ist untersagt.

14. Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet.

15. Speisen und Getränke dürfen nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden.

16. Die Terrasse darf bei der Schnee- und Eisglätte nicht betreten werden.

§ 5 Besondere Einrichtungen

1. Sonnenbänke: Die Sonnenbänke sind vor und nach der Benutzung zu desinfizieren.

2. Sauna
a) Für die Sauna gilt die gesamte Haus- und Badeordnung unverändert.
b) Daneben gelten für die Benutzung von Sauna und Dampfbad die auf der ausgehängten Benutzungstafel aufgeführten Regeln.
c) Das Trocknen von Handtüchern u. ä. am Saunaofen ist verboten, ebenso das Mitbringen und Verwenden eigener Aufgüsse.
d) Der Notausgang darf während des Saunabetriebs nicht als Ein- oder Ausgang benutzt werden.

§ 6 Ausnahmen

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Bade- und Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichts-, bzw. Kassenpersonal oder die Betriebsleitung entgegen.

gez. Waldbrunn, 10. Dezember 2018 Markus Haas, Bürgermeister